herzlich willkommen im architektur, ingenieur- und sachverständigenbüro

THEMA DER LEISTUNG
allgemeine
Energieberatung

Energetische Beratungen z.B. in Form von individuellen Sanierungsfahrplänen (kurz iSFP) für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und denkmalgeschützte Gebäude.

Ein iSFP ist eine Bestandsaufnahme und wird, aktuell seit dem 28.07.2022 nur noch für BAFA Einzelmaßnahmen mit 5% zusätzlich gefördert.  z.B. Kostenvergleich "Fenster bei 10.000 € Gesamtsumme beträgt die Förderung nicht 2.000 €, sondern 2.500 €".
Individuelle Sanierungsfahrpläne werden "Schritt-für-Schritt" aufgestellt oder "in einem Zuge". 

iSFP


Wann ist ein individueller Sanierungsfahrplan sinnvoll?
hinter einem individuellen Sanierungsfahrplan steckt eine ganz normale Energieberatung. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist vor allem eine Darstellungshilfe und eine Variantenunterscheidung um rechnerisch und effektiv auf leichte Weise dem Interessenten kundzutun, mit welchen Maßnahmen das Gebäude effektiv saniert werden kann und mit welchen Förderhöhen. Nach dem Umbau und Entfall von KfW-Förderprogrammen lohnt es sich nur noch für einzelne Maßnahmen einen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Jedoch erhält man nochmals für "bauliche Maßnahmen" oder für die Heizungsoptimierung 5% Zuschuss oben drauf. Der iSFP Zuschuss von 5% entfällt aktuell ab dem 28.07.2022 für alle KfW-Programme und ab dem 17.08.2022 auch für die BAFA-Heizung als Einzelmaßnahme. Siehe Grafik

BAFA Förderung 2024 (Stand 01.01.2024)


Was kostet eine Energieberatung / ein individueller Sanierungsfahrplan?

Die Energieberatung wird bis zu 80% durch die BAFA gefördert.

Richtlinienänderung
Seit dem 1. Juli 2023 gilt für die Bundesförderung von Energieberatungen für Wohngebäude die Richtlinie vom 31. Mai 2023.  Anträge auf Zuschussförderung können ab dem 1. Juli 2023 nur noch unter den Voraussetzungen der neuen Richtlinie gestellt werden.

Verwendungsnachweise für Anträge, die ab dem 1. Juli 2023 gestellt wurden, können ausschließlich über das auf der Internetseite der BAFA bereitgestellte Formular eingereicht werden (voraussichtlich ab Ende September). hierzu klicken SIe auf den "Link"

Für Anträge, die ab dem 1. Juli 2023 gestellt werden, bitten wir Folgendes zu beachten:
Die Rechnung ist über das volle Beratungshonorar auszustellen.

Für die Zahlung bestehen zuwendungsrechtlich zwei Möglichkeiten:

Der Beratungsempfänger zahlt das volle Honorar in Vorleistung und erhält den Zuschuss durch die BAFA auf ein angegebenes Konto ausgezahlt

oder

es wird nur der durch den Zuschuss nicht gedeckte Teil des Honorars (Eigenanteil) gezahlt. In diesem Fall muss der Beratungsempfänger das BAFA ermächtigen, den Zuschuss an das Energieberatungsunternehmen auszuzahlen.

Dafür ist das Formular „Ermächtigung“ zu verwenden.

Bei manchen Gebäuden ist ein detaillierteres Berechnungs- und Bilanzierungsverfahren notwendig, spätestens das energetische Konzept bei den Energie-Effizienz-Pflichtleistungen wird dem Standard der DIN V 18599 für WGB und NWG durchgeführt.
Preise individueller Sanierungsfahrplan  bzw. die

Vor- Ort Energieberatung:
Für die Bewertung nach der DIN V18599 erheben wir einen pschl. Aufwand von 500,00 €

Neue Preise ab 01.01.2024 gültig. Unsere Preise ändern sich nicht! Sie bleiben bestehen. Der Unterschied ist nur, dass die Förderung erst nach Durchführung des iSFP an Sie ausbezahlt werden (siehe oben). Wie folgt unsere Preisliste für Sie aktualisiert. Bearbeitungszeit für einen individuellen Sanierungsfahrplan beträgt zw. 4 - 8 Wochen, je nach Vorhandensein von Unterlagen. Die Vorstellung (Ortstermin/WEG-Termin vor einer Wohneigentümer Versammlung) wird nochmals
mit bis zu 500,00 EURO gefördert.

Ein- bis Zweifamilienwohnhäuser:

Grundpreis

Aufschlag DIN V 18599

Förderhöhe (BAFA)

425,00 EURO (neu)

500,00 EUR

1.300,00 EUR

Gesamtpreis


2.225,00 EURO

Ab drei Wohneinheiten:

Grundpreis

Aufschlag DIN V 18599

Förderhöhe (BAFA)

525,00 EURO (neu)

500,00 EUR

1.700,00 EUR

Gesamtpreis


2.725,00 EUR


Ab fünf Wohneinheiten:

Grundpreis

Aufschlag DIN V 18599

Förderhöhe (BAFA)

800,00 EURO (neu)

500,00 EURO

1.700 EURO

Gesamtpreis


3.000,00 EURO

Ab 10 Wohneinheiten:

Grundpreis

Aufschlag DIN V 18599

Förderhöhe

1.500,00 EURO (neu)

500,00 EURO

1.700,00 EURO

Gesamtpreis


3.700,00 EURO


Ab 25 Wohneinheiten:

Grundpreis

Aufschlag DIN V 18599

Förderhöhe

2.500,00 EURO (neu)

500,00 EURO

1.700,00 EURO

Gesamtpreis:


4.700,00 EURO


Angebot erfolgt je nach Größe. Die Berechnung und Bilanzierung wird nach DIN V 18599 durchgeführt.
Ab 2023 wird diese Berechnungsgrundlage Pflicht
.

Bei Nichtwohngebäuden ist bereits die DIN V 18599 Berechnungsgrundlage.

Individueller Preisgestaltungen:
Bei besonders schwierigige Datenaufnahme z.B. Villen, denkmalgeschützte Gebäude oder Nichtwohngebäude nur nach Sichtung und Vereinbarung möglich. Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude nach dem Verfahren durch DIN V 18599. Hinweis: beim iSFP wird der Energieausweis ebenfalls direkt ausgegeben und kann dem Eigentümer für eigene Zwecke gegen eine Gebühr überreicht werden.

Kostenaufnahme bei der Energieberatung:
Die Kostenerfassung Ihrer zu sanierenden Bauteile erfolgt nach aktuellen Indexwerten nach dem Bundesamt für Statistik für das Bauhandwerk. Wenn eine detaillierte Kostenschätzung / Berechnung nach DIN 276 für die Bank aufgestellt werden soll, stellt dies eine Planungsleistung dar. Diese kann individuell vereinbart werden. Die Kostenerfassung ist in allen Föllen bereits sehr nah an der Kostenschätzung nach DIN 276 angelehnt sodass diese für das erste Vorgespräch mit dem Finanzgeber verwendet werden kann.

EEE-Pflichtleistungen sind in der BEG beschrieben und werden in Kombination mit der Objektplanung oder einzeln je nach Maßnahmenpaket / Gesamtdurchführung durchgeführt. EEE-Pflichtleistungen sind in der beigefügten Datei einsehbar. Alle Leistungen (u.a. auch die Objektplanungen) sind mit 50% förderbar. (Download BEM Fachplanung)

energetische Fachplanung:
Die energetische Fachplanung ist im GEG BEG definiert. Sie beinhaltet diverse Fachplanungen, Unterstützung Dritter, Prüfung, Antragsstellung und Baubegleitung Ihres Vorhabens und wird ebenfalls gefördert mit bis zu 50%, bis max. 5.000,00 € (Wohngebäude bis 2 WE), ab 3 WE 2.000 € / Wohneinheit. Man spricht auch von EEE-Pflichtleistungen. Auch mit dem Planungshonorar ist diese kombinierbar. Ebenfalls vorab bereits auch für Umfeldmaßnahmen, wie z.B. Untersuchungen am Gebäude beantragbar.

Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude nach dem Verfahren durch DIN V 18599. Hinweis: beim iSFP wird der Energieausweis ebenfalls direkt ausgegeben und kann dem Eigentümer für eigene Zwecke gegen eine Gebühr überreicht werden.


BHKW-Konzepte:
wir bieten eine KWK-Berechnung für Nichtwohngebäude und Wohngebäude an, welche mit einer Brennstoffzellenheizung oder einem Blockheizkraftwerk ausgestattet werden. Die Berechnungen dienen als Grundlage für Sanitär/Heizungsfirmen für die Angebotskalkulation und für die Abnahme nach Durchführung.

PV-Anlagen Planung führen wir nicht mehr durch.
hier arbeiten wir mit unserem Kollegen

Sebastian Brockmann (https://encobro.de) zusammen

PV-Anlage


Wärmebrücken-Nachweise: (mit Psi-Wert Berechnung)
gem. DIN 4108 Bbl. 2 - Kategorie A & B / B kann ein Nachweisverfahren ein besseres Bilanzierungsergebnis und somit nochmals einen detaillierten Nachweis erbringen. Auf der Grundlage der Planung erstellen wir Ihnen thermische Berechnungen und Nachweise.

Wärmebrückenberechnung


Wir führen Thermografieaufnahmen Ihres Gebäudes durch, prüfen vorhandene Leitungswege und aktuallisieren im Zuge der Energieberatung Ihre Planunterlagen für als Grundlage für die Beratung.


 
 
 
 
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